Legio•X Equestris

 

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    Forum der Legio•X

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    Regelwerk

    Hier steht das Regelwerk der LegioX Equestris!
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    I Kohorte

    Dies ist der Forenbereich der I Kohorte.
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    Dies ist der Forenbereich der III Kohorte.
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    Singleplayer

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    Neue Beiträge
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      8. Mai 2020
      Mod Kompatibilität
      Diskussion 
      In diesen Beitrag werden die aktuell kompatiblen Mods für Mount and Blade II: Bannerlord aufgelistet. Falls es noch weitere "wichtige" Mods gibt, gebt mir bitte bescheid. Hier aufgelistet werden die Mods die mit 1.3 und gegenseitig Kompatible sind Advanced Autoresolve Armor Does Something Attribute per Level BannerPeasants Bannerlord Tweaks Battle Speech Mod Caravans give trade XP Change Settlement Culture Daytime Assault Detailes Character Creation Deutsch Mod Diplomancy Fixes Diplomancy Reworked EncyclopediaFix Fighting Together Relationship GrowUpAndWork Hideout Party Limit Removed Improved Garrison 3.0 Manage Remote Companions ModLib No Dragon Banner Timeout Realistic Battle with more armor Responsive Soldiers Rulership Save Missing Module Fix V´s Faction Armouries War Attrition Weapon Part Workshop Xorberax`s Cut Through Everyone Xorberax`s Training Field Projectiles for ADS Patched IF Armor for ADS Patched IF Ranged for ADS Weil wir natürlich nicht alle Mods testen können, bitte ich euch, falls ihr weitere Mods kennt sie hier oder auf Steam als Kommentar zu posten. Falls du auf der Suche nach einem Bannerlord Regiment bist, kannst du dich gerne " hier " näher über uns Informieren. Mit freundlichen Grüßen Mustern
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    • Mustern
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      31. März 2020
      Institutionsstufen
      Diskussion 
      In der Legio • X Equestris gibt es ein ausgeklügeltes Institutionssystem, welches die Zusammenarbeit der Leitung, Verwaltung und Mannschaft erleichtern soll. Legionsleiter (LL): Der „Legionsleiter“ ist der Kopf dieser Legion und somit auch der Repräsentant dieser Legion. Der LL ist für die Leitung der Legion, der Mannschaft, der KF und der LV zuständig. Legionsgericht (LG): Das "Legionsgericht" ist eine unabhängige Institution um die Gerechtigkeit in der Legion aufrecht zu erhalten. Das LG trifft die Entscheidung einer beschuldigten Person, die wegen eines Vergehens angeklagt worden ist. Das LG hat die Rechte jedes Mitglied der Legion zu verurteilen, falls dieses gegen die Legionsvorschriften verstoßen haben, oder der Verdacht auf ein vergehen besteht. Siehe " Regelwerk " Legionsverwaltung (LV): Die Legionsverwaltung (LV) besitzt die Rechte und Pflichten um in der Legion die Ordnung aufrecht zu erhalten. Das heißt, die Mitgliederliste auf den aktuellsten Stand zu halten, sämtliche verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu erledigen, neue Mitglieder zu Rekrutieren, ggf. den Kohortenführern auszuhelfen, Events und Trainings zu Organisieren und ggf. die Legion nach außen hin zu vertreten/repräsentieren. Kohortenführer (KF): Der Kohortenführer ist der Leiter einer Kohorte. Diese haben für stetiges Wachstum der Legion zu sorgen, ebenso kann jeder Kohortenführer seine eigenen Verhaltensregeln nach seinem Belieben setzen. Diese dürfen aber nicht mit den Legionsregeln in den Konflikt geraten. Mannschaft: Jedes neue Mitglied der Legion wird der Mannschaft zugewiesen. Die Mannschaft ist der Grundstein der Legion und somit eines der wichtigsten Institutionen. Nähere Informationen zu den einzelnen Institutionen und der Regeln findest du hier .
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    • Mustern
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      6. März 2020
      Regelwerk der Legio•X Equestris
      Diskussion 
      §1.0 Allgemeine Verhaltensregeln im Heer Die im weiteren angeführten Regeln gelten für jedes TS- und Regimentsmitglied, bei einem Verstoß und/oder wiederholtem vergehen werden dementsprechende Strafen vergeben. §1.1 Namensgebung Der TS Nickname muss dem ingame-Nickname entsprechen. Nicknames dürfen keine beleidigenden oder anderen verbotenen oder geschützen Namen oder Namensteile enthalten. §1.2 TS Avatar Avatare dürfen keine pornographischen oder beleidigenden Inhalte beinhalten. §1.3 Umgangston Der Umgang mit anderen Heeresmitgliedern sollte stets freundlich sein. Verbale Angriffe gegen andere Mitglieder und User sind strengstens untersagt. §1.4 Trolling Das nicht einhalten von befehlen und Anweisungen wird als trolling deklariert. Dies wird Regimentsunabhängig von dem jeweiligen Kommandanten bestraft. Dies kann von einer Verwarnung bis zu einem Ausschluss reichen. §1.5 Meldepflicht Es sind alle Benutzer dazu verpflichtet, die Regeln zu beachten. Sollte ein Regelverstoß von einem Benutzer erkannt werden, ist dieser umgehend einem Mitglied der Heeresleitung oder Regimentsleiter zu melden. §2.0 Regeln zur Privatsphäre Die im weiteren angeführten Regeln gelten für jedes TS- und Regimentsmitglied, bei einem Verstoß und/oder wiederholtem vergehen werden dementsprechende Strafen vergeben. §2.1 Gespräche aufnehmen Das Mitschneiden von Gesprächen ist auf dem gesamten Server nur nach Absprache mit den anwesenden Benutzern des entsprechenden Channels erlaubt. Willigt ein User nicht der Aufnahme ein, ist die Aufnahme des Gesprächs verboten. Dies gilt auch für Chatverläufe und wird dementsprechend bestraft. §2.2 Weisungsrecht Der Leiter des Heeres, der Leiter der Heeresleitung, die Mitglieder der Heeresleitung, Regimentsleiter und deren Stellvertreter haben volles Weisungsrecht. Das Verweigern einer bestimmten Anweisung, die nicht gegen das Regelwerk verstößt, kann zu einem Kick, Bann oder Ausschluss führen. §2.3 Hackerangriffe Jeder Angriff gegen dieses Heer und deren Server ist strafbar und wird ggf. strafrechtlich verfolgt. §2.4 Datenschutz Private Daten wie Telefonnummern, Adressen, Passwörter und ähnlichem dürfen nicht öffentlich ausgetauscht werden. Ein Server Admin wird zu keinem Zeitpunkt nach sensiblen Daten, wie Benutzer-Passwörter, fragen. §3.0 Legionsregeln §3.1 Regeländerungen Das ändern von Regeln die in den §1, §2, §3 und §4 fallen muss vom „Leiter des Legionsgerichtes“ vorgeschlagen werden und vom „Legionsgericht“ mit einer Mehrheit angenommen werden. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des „Leiter des Legionsgerichtes“ doppelt. §3.3 Rechte und Pflichten §3.3.1 Rechte und Pflichten des Legionsleiters Der Legionsleiter (LL) besitzt die Rechte und Pflichten die Ordnung in der Legion aufrecht zu erhalten. Das heißt, der LL kann bei jeder Entscheidung eines Kohortenführer ggf Einspruch erheben, falls dieser schaden mit seiner Entscheidung an der Legion anbringt. Ggf können auch Strafen vom Legionsgericht (LG) vergeben werden, sollte ein Mitglied gegen Regeln verstoßen. Weiters kann nur Legionsleiter Offiziere ernennen und bestehende Offiziere befördern. §3.3.2 Rechte und Pflichten des Legionsgerichts Das Legionsgericht (LG) ist eine unabhängige Institution um die Rechtschaffenheit in der Legion aufrecht zu erhalten. Das LG trifft die Entscheidung einer beschuldigten Person, die wegen eines Vergehens angeklagt worden ist. Das LG hat die Rechte jedes Mitglied der Legion zu verurteilen, falls dieses gegen die Heeresvorschriften verstoßen hat, oder der Verdacht auf ein vergehen besteht. Siehe §3.4.2 §3.3.3 Rechte und Pflichten der Legionsverwaltung Die Legionsverwaltung (LV) hat für die ordentliche Aufbereitung aller Verwaltungstechnischen Aufgaben sorge zu Tragen und unterstützt alle Legionsinstitutionen falls nötig. §3.3.4 Rechte und Pflichten der Kohortenführer Die Kohortenführer (KF) sind die Leiter der einzelnen Kohorten in der Legion. Diese haben für ein stetiges Wachstum der Legion zu sorgen, ebenso kann jeder KF seine eigenen Kohortenregeln nach seinem Belieben setzen. Diese dürfen aber nicht mit den Legionsregeln in den Konflikt geraten. Ggf. wird dann dieses Gesetzt durch das LG aufgehoben. §3.3.5 Verletzungen der Rechte und Pflichten bei der Legionsleitung und Kohortenführer Sollte ein Legionsleitungsmitglied oder ein Kohortenführer seine Rechte missbrauchen oder seine Pflichten verletzten, so wird das „Legionsgericht“ einberufen. Siehe §3.4.2. Dieses bestimmt über die Schuld oder Unschuld des angeklagten. §3.3.6 Verletzung der Rechte und Pflichten der Legionsverwaltung Sollte ein Mitglied der Legionsverwaltung seine Rechte missbrauchen oder seine Pflichten verletzten, so wird das „Legionsgericht“ einberufen. Siehe §3.4.2. Dieses bestimmt über die Schuld oder Unschuld des angeklagten. §3.3.7 Verletzung der Rechte und Pflichten der Mannschaftler Sollte ein Mannschaftler seine Rechte missbrauchen oder seine Pflichten verletzten, so wird das „Legionsgericht“ einberufen. Siehe §3.4.2. Dieses bestimmt über die Schuld oder Unschuld des angeklagten. §3.4 Institutionen §3.4.1 Legionsleiter Der Legionsleiter ist das Gehirn der Legion und entscheidet über die Zukunft der Legion. §3.4.1.1 Aufbau Der Legionsleiter ist keine übergeordnete Institution Legionsgericht §3.4.3. Die Heeresleitung hat Weißungsfreiheit gegenüber allen Mitgliedern des Heeres, ausgenommen dem Legionsgericht. §3.4.1.2 Aufgaben Der Legionsleiter übernimmt die Aufgaben des §3.3.1 und die Koordination der Legion. §3.4.2 Legionsgericht Das Legionsgericht (LG) ist eine unabhängige Institution um die Gerechtigkeit in der Legion aufrecht zu halten. §3.4.2.1 Aufbau Das Legionsgericht besteht aus einem Leiter des Legionsgerichtes, den Mitgliedern des Legionsgerichtes und den Anwärtern auf das Legionsgericht. Der LdLG bestimmt über die Anzahl der Mitglieder des LG und deren Aufnahme. §3.4.2.2 Aufgaben Das LG trifft die Entscheidung einer beschuldigten Person, die wegen eines Vergehens angeklagt worden ist. Das LG hat die Rechte jedes Mitglied der Legion zu verurteilen, falls dieses gegen die Legionsvorschriften verstoßen haben, oder der Verdacht auf ein vergehen besteht. Für vergehen eines angeklagten Mitgliedes der Stufe IV und Stufe V ist ein Urteil des LdLG nötig. Sollte ein Mitglied der Stufe III, Stufe II, Stufe I oder ein Mitglied der LG angeklagt sein, wird eine Mehrheit des LG und ein Urteil des LdLG benötigt. Jedes Mitglied des LG muss parteilos sein. §3.4.2.3 Untreue Verfahren Jedes Mitglied des LG kann wegen Parteiergreifung durch ein Mitglied des LG zu einem untreue Verfahren gebracht werden. Sollte der Angeklagte durch Zustimmung des LdLG verurteilt sein, so wird dieser seines Amtes als LG Mitglied enthoben. §3.4.3 Legionsverwaltung §3.4.3.1 Aufbau Die Legionsverwaltung besteht aus freiwilligen Mitglieder der Legion. Diese werden durch den LL aufgenommen. §3.4.3.2 Aufgaben Die Legionsverwaltung (LV) hat für die Ordentliche Aufbereitung aller Verwaltungstechnischen Aufgaben sorge zu Tragen. §3.4.4 Kohortenführer Die Kohortenführer sind die Leiter der einzelnen Kohorten. §3.4.4.1 Aufbau Jede Kohorte hat das Recht seine eigenen Vorschriften und Regeln zu machen, solange diese nicht gegen die Heeresregeln verstoßen. §3.4.4.2 Aufgaben Die Kohortenführer haben für ein stetiges Wachstum und einhalten der Regeln der jeweiligen Mitglieder sorge zu tragen. §4.0 Legionsschädigung §4.1 Auflehnung gegen die Legion und deren Verwaltung Als Auflehnung gegen die Legion und deren Verwaltung wird das Verweigern einer oder mehrerer Gesetze beschrieben. Es ist allen Legionsmitglieder verboten sich gegen die Legion aufzulehnen. Sollte ein Mitglied der Legion der Auflehnung angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von einer Öffentlichen Entschuldigung bis hin zu einem Ausschluss. §4.2 Abfällig über die Legion sprechen Als Abfällig über die Legion zu sprechen wird der Interne und Externe schlechte Austausch beschrieben. Es ist allen Legionsmitglieder verboten die Legion schlechtzureden. Sollte ein Mitglied des Heeres dafür angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von einer Öffentlichen Entschuldigung bis hin zu einem Ausschluss. §4.3 Legionsverrat Als Legionsverrat wird das Hintergehen und verraten der Legionsmitglieder deklariert. Dies kann vom einfachen Abwerben eines Mitgliedes, bis hin zum Abwerben einzelner Kohorten reichen. Sollte ein Mitglied der Legion dafür angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von den Entziehungen aller Ämter bis hin zu einem Ausschluss und einer Verbannung. §4.3.1 Mithilfe eines Verrates Sollte ein Mitglied über einen Verrat gewusst haben und dies nicht gleich der Legionsleitung oder dem LG weitergeleitet haben, so macht sich dieses Legionsmitglied der Mithilfe eines Verrates schuldig. Sollte ein Mitglied der Legion dafür angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von einer Öffentlichen Entschuldigung bis hin zu einem Ausschluss. §4.4 Unmut schüren Sollte ein Mitglied des Heeres dafür angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von einer Öffentlichen Entschuldigung bis hin zu einem Ausschluss. §4.5 Mithilfe eines Regelbruches und einer Straftat Als Mithilfe einer Straftat wird sowohl das helfen bei der Straftat, als auch das Ignorieren bezeichnet. Jedes Legionsmitglied muss eine Straftat umgehens den LL oder den LG melden. Das wissentliche Geheimhalten solcher Informationen ist strengstens verboten. Sollte ein Mitglied der Legion dafür angeklagt werden, so entscheidet das LG über die weitere Vorgehensweise und die Bestrafung. Diese Bestrafungen reichen von einer Öffentlichen Entschuldigung bis hin zu einem Ausschluss. §4.6 Abwerben Das Abwerben von Mitglieder ist verboten. Sollte ein Mitglied dazu gelockt werden eine Kohorte zu wechseln, ohne das mit dem jeweiligen KF besprochen zu haben, wird eine Anklage für Abwerbung eingebracht, die durch das LG bearbeitet wird. Sollte ein Mitglied freiwillig wechseln wollen, so wird dieser mit der Niedrigsten Rangstufe eingestuft und muss 2 Monate auf einen Titel oder Rangerhöhung warten. Sollten beide Regimentsleiter einen Wechsel zustimmen, kann der Rang beibehalten werden.
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